Fördermittel


BAFA-Förderprogramm

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit bündelt die Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden und erweitert diese zugleich massiv.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Ab 1. Juli 2021 gilt die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG)


Maßnahmen die förderfähig sind:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
  • sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz)
  • Erstinstallation / Erneuerung Lüftungsanlage
  • Efficiency Smart Home
  • Wärmeerzeuger (u.a. Wärmepumpen)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Wichtig zu beachten:

Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen, stellen Sie über das elektronische Antragsformular einen Antrag. Sobald Sie einen Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt haben, steht es Ihnen frei mit der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko zu beginnen. Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Diese müssen allerdings bei Antragstellung noch nicht hochgeladen werden. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für unsere Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.

Die Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist nur für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung möglich. Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss ein EEE eingebunden sein.

Antragstellung mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

EEE sind alle in der Expertenliste des Bundes in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.

Der EEE muss zwingend bei folgenden Anträgen eingebunden werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.


Förderprogramme im Überblick


Einen guten Überblick über weitere Förder- und Bonusprogramme zu allen Heizsystemen finden Sie auch auf www.viessmann.de 

Einen Schnelltest, ob ein Anspruch auf Förderung besteht, bietet die Firma DAIKIN 


Energiesparverordnung (EnEV)


Hinweise, Download und Praxistipps zur Energiesparverordnung (EnEV)


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